VerenA-Kunden – Abfüller oder Vertreiber - setzen sich durch Anschluss an das Rücknahmesystem VerenA aktiv für Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität ein. Außerdem bieten wir Ihnen als VerenA-Kunden in Kooperation mit einem unabhängigen Treuhänder Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Nachweispflicht nach § 15 VerpackG an. Nutzen Sie als Abfüller und/oder Vertreiber das VerenA-SYSTEM zur Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
Die Teilnahme am VerenA-SYSTEM ist für Sie als Abfüller und Vertreiber so einfach, wie vorteilhaft: Nachdem Sie mit uns einen VerenA-Vertrag abgeschlossen haben und sich auf dem VerenA-Meldeportal registriert haben, können Sie das VerenA-Zeichen auf Ihre Packmittel aufbringen. Je nach Verpackungstyp und Gewicht Ihrer in Deutschland in Umlauf gebrachten Verpackungen sowie Transport- und Umverpackungen entrichten Sie einen entsprechenden Beitrag. Dieses Lizenzentgelt deckt die kompletten Kosten für die rechtskonforme Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen. Das Meldeportal sowie die damit einhergehende Betreuung der Abgabe der Mengenmeldung und die anschließende Rechnungsstellung werden von einem Treuhänder begleitet, der ebenfalls für Sie bei allen Fragen zur Verfügung steht.
Entscheiden auch Sie sich als Abfüller oder Vertreiber zur Teilnahme am VerenA-SYSTEM – und helfen Sie uns, gemeinsam verantwortlich und nachhaltig zu handeln!
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!